Als Minderjähriger am Lunestedter Sommerfest teilnehmen: Grundsätzlich gilt, das minderjährige unter dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht nach 00:00 Uhr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Mit der Vollmacht jedoch ist dies möglich. Lasst diese einfach von Euren Eltern unterschreiben und bringt Vollmacht und die dort genannte Aufsichtsperson mit. http://www.lunestedt.de/bescheinigung.pdf