Die Fete 2011
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Eintritt

Countdown:

Als Minderjähriger am Lunestedter Sommerfest teilnehmen:
Grundsätzlich gilt, das minderjährige unter dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht nach 00:00 Uhr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Mit der Vollmacht jedoch ist dies möglich. Lasst diese einfach von Euren Eltern unterschreiben und bringt Vollmacht und die dort genannte Aufsichtsperson mit.
http://www.lunestedt.de/bescheinigung.pdf

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